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   OVG Bremen, 03.05.1994 - 1 BA 46/93   

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https://dejure.org/1994,10045
OVG Bremen, 03.05.1994 - 1 BA 46/93 (https://dejure.org/1994,10045)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.05.1994 - 1 BA 46/93 (https://dejure.org/1994,10045)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 1 BA 46/93 (https://dejure.org/1994,10045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungen von Hofflächen oder Grundstücksfreiflächen als Teil und Erweiterung des bestehenden Betriebes; Genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen an baulichen Anlagen; Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Gaststättenaußennutzung ; Ausnahmen von Festsetzungen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Bremen - 1 A 196/91
  • OVG Bremen, 03.05.1994 - 1 BA 46/93
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 4 B 652/15

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb der Außengastronomie auf einer

    vgl. OVG Bremen, Urteil vom 3.5.1994 - OVG 1 BA 46/93 -, GewArch 1996, 78 (80 I. . . .).
  • VG Berlin, 03.06.2019 - 19 L 226.19
    Vielmehr wird vorliegend mit der Erweiterung des Gaststättenbetriebes um eine Außenschankfläche und dem damit verbundenen Vordringen der gewerblichen Nutzung auf die Freifläche des Grundstücks die Variationsqualität der bisherigen Gaststättennutzung des Gebäudes verlassen mit der Folge, dass bodenrechtliche Belange - hier die planungsrechtliche Einordnung und Beurteilung der von der Freischankfläche ausgehenden Lärmimmissionen - neu zur Prüfung anstehen (vgl. OVG Bremen vom 3.5.1994 GewArch 1996, 78; König/Roeser/Stock, BauNVO, 1999, § 4 RdNr. 29; Lechner in Simon, BayBO, Art. 63 RdNr. 921).

    In ähnlicher Weise hat zuvor etwa auch schon das Oberverwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 3. Mai 1994 - OVG 1 BA 46/93 -, GewArch 1996, 78) entschieden, dass die Erweiterung eines Gaststättenbetriebs um eine Hofflächennutzung durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen sowohl eine Nutzungserweiterung (als besondere Kategorie der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage im bauplanungsrechtlichen Sinne) darstellt als auch die Voraussetzungen für den (eigenständigen) bauplanungsrechtlichen Begriff der Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB erfüllt.

    "Nutzt eine Gaststätte zunächst nur Räume im Gebäude und will sie ihren Betrieb in den Garten ausdehnen, liegt darin eine Nutzungsänderung (OVG Bremen, Urt. v. 3.5.1994 - 1 BA 46/93, GewArch 1996, 78).".

    Unabhängig davon, ob die hier strittige Außenbereichsnutzung für sich genommen die Anforderungen an eine bauliche Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BauO Bln erfüllt (das bloße Aufstellen von Tischen und Stühlen ohne ortsfeste Verbindung mit dem Erdboden als Errichtung einer - weiteren - baulichen Anlage verneinend: OVG Bremen, Urteil vom 3. Mai 1994, a.a.O.), so stellt jedenfalls das Gebäude F...straße 81, in deren Untergeschoss sich der bestehende Gaststättenbetrieb der Antragstellerin befindet, unzweifelhaft eine bauliche Anlage dar, deren Nutzung - wie dargelegt - durch das Vorhaben der Antragstellerin einer Änderung im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB und § 59 Abs. 1 BauO Bln unterzogen wird.

  • BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

    Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht

    Eine betriebliche Erweiterung von der Innen- zur Außennutzung kann deshalb eine Nutzungsänderung im bodenrechtlichen Sinne darstellen (z.B. die Erweiterung eines Gaststättenbetriebes von "drinnen" nach "draußen" vgl. OVG Bremen, Urteil vom 3. Mai 1994 OVG 1 BA 46/93 GewArch 1996, 78 ).
  • OLG Hamm, 04.06.1996 - 2 Ss OWi 623/96

    Zur Rechtswidrigkeit einer Verkaufstätigkeit nach den Ladenschlusszeiten;

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2020 - 2 S 31.19

    Erweiterung eines Innen- und Außenbetriebs einer Diskothek

    Dies wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung damit begründet, dass mit der Erweiterung eines Gaststättenbetriebes um eine Außenschankfläche und dem damit verbundenen Vordringen der gewerblichen Nutzung auf die Freifläche des Grundstücks die Variationsqualität der bisherigen Gaststättennutzung des Gebäudes verlassen wird mit der Folge, dass bodenrechtliche Belange, insbesondere die planungsrechtliche Einordnung und Beurteilung der von der Freifläche ausgehenden Lärmimmissionen, neu zur Prüfung anstehen (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 B 00.3282 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Urteil vom 3. Mai 1994 - 1 BA 46/93 -, Gewerbearchiv 1996, Seite 78 - 82; ebenso König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2019, § 4 Rn. 29).
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